Innovation dank guter und sicherer Kommunikationsnetze

Eröffnungsrede zum Swiss Telecommunication Summit 2024 von Bundesrat Albert Rösti

Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch daran: Vor 30 Jahren wurde mit dem Internetbrowser «Netscape-Navigator» das Tor zum Internet aufgestossen. Seither hat sich das Internet rasant entwickelt, die Technologie wurde erschwinglich und heute sind wir an einem Punkt, da ist ein Alltag ohne Internet für uns unvorstellbar. Tagtäglich sehen wir, wie wichtig eine leistungsfähige und qualitativ hochstehende Telekommunikationsinfrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft ist.

Die Digitalisierung der Schweiz und die darauf aufbauende Innovation sind ohne gute Datenverbindungen nicht möglich. Kommunikationsnetze gehören daher genauso zu unserer Infrastruktur, wie Autobahnen oder Schienennetze. Und da sehe ich meine Aufgabe: Rahmenbedingungen schaffen für eine gute Basisinfrastruktur. Die Netze «smart» zu machen und die Daten zu «verbinden», dazu leisten Sie, meine Damen und Herren, Ihren Beitrag.

Die Grundversorgung und der Ausbau der Glasfaser, der Ausbau der 5G-Mobilfunknetze sowie die Gewährleistung der Telekommunikationsdienste sind zentrale Themen und prägen unsere digitale Zukunft massgeblich. Gerne möchte ich hier einen Schwerpunkt setzen und diese Aspekte vertiefen.

 

Foto: (@asut_ch/X)

Grundversorgung und Ausbau Glasfaser

Zuerst zur Grundversorgung. Es freut mich zu sagen: Hier sind wir unschlagbar! Seit Anfang dieses Jahres gilt ja 80 Megabit pro Sekunde als Grundversorgungsstand. Es gibt kein anderes Land, welches eine vergleichbare Grundversorgung kennt. Und auch punkto Leistung sind wir im europäischen Vergleich insgesamt gut aufgestellt. Wie das BAKOM im Februar in einem internationalen Vergleich gezeigt hat, lag der Versorgungsgrad bei den höheren Datenraten zum Beobachtungszeitpunkt Mitte 2021 durchwegs über dem EU-Durchschnitt.

Punkto Glasfaserausbau sind wir jedoch noch nicht dort, wo wir sein sollten.

Die Swisscom erreicht heute rund 47 Prozent der Haushalte und beabsichtigt, bis Ende 2025 rund 57 Prozent – also mehr als drei Millionen Haushalte – mit Glasfaser zu versorgen. Auch die anderen Anbieter bauen weiter. Bis Ende nächsten Jahres werden also rund zwei Drittel der Wohnungen und Geschäfte an ein Glasfasernetz angeschlossen sein. Das zeigt, dass wir inzwischen eine gute Dynamik beim Glasfaserausbau erreicht haben, was mich freut.

Ab August dieses Jahres sollen nun auch bei den Kabel-TV-Netzen Internetgeschwindigkeiten von 2,5 Gigabit pro Sekunde angeboten werden. Damit nimmt die Versorgung der Schweiz mit hohen Bandbreiten sprunghaft zu.

Es zeigt sich zudem, dass der Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern Sinn macht und Innovationen und gute Angebote hervorbringt. Auch der Bundesrat bewertet die Wettbewerbssituation als stabil und sieht, dass die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen deutlich an Dynamik gewonnen hat. Gleichzeitig bestehen aber weiterhin Versorgungslücken in ländlichen Regionen, weshalb der Bundesrat im Dezember 2023 meinem Departement die Erarbeitung einer Gigabitstrategie in Auftrag gegeben hat. Ziel ist es, dass auch diejenigen Gebiete mit leistungsfähigen Infrastrukturen versorgt werden können, in denen sonst kein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist.

Die Erschliessung wird einiges kosten. Der Bund hat vor, den Ausbau finanziell massgeblich zu unterstützen. Er rechnet Stand heute mit einem Mittelbedarf von bis zu 750 Millionen Schweizer Franken. Ich bitte Sie aber, bei Ihren Bemühungen des Netzausbaus nicht nachzulassen. Wir wollen den Markt mit diesem Programm nicht ersetzen, sondern eine Lücke füllen, damit auch weniger dicht besiedelte Randregionen vom vollen Potential der Digitalisierung profitieren können.

Als Eckpunkte hat der Bundesrat im letzten Dezember festgelegt, dass ein auf voraussichtlich sieben Jahre befristetes Förderprogramm für den Breitbandausbau dort zum Tragen kommen soll. In sehr dünn besiedelten Gebieten kann dies auch die Förderung von funkbasierten Anschlüssen umfassen. Das Ziel ist, wenn gewünscht, eine Vollerschliessung. Wir müssen da technologisch offenbleiben und Innovationen zulassen. Das Programm soll nachfrageorientiert ausgestaltet werden. Erachtet eine Gemeinde oder eine Region die Erschliessung nicht als notwendig, fliessen keine Fördergelder. Möchte eine Gemeinde erschlossen werden, und werden Bundesgelder in Anspruch genommen, sieht der Bundesrat auch eine Mitfinanzierung durch die Kantone als prüfenswert an.

Die Bundesgelder sollen primär aus den kommenden Konzessionserteilungen im Mobilfunk kommen. Damit fliessen die Gelder zurück an die Branche. Zudem überlegen wir uns auch, wie ein regulierter Zugang vorgesehen werden kann. Zu all diesen Fragen können Sie sich dann in der öffentlichen Vernehmlassung äussern, welche der Bundesrat voraussichtlich im Dezember 2024 eröffnen will.

Ausbau der 5G-Mobilfunknetze

Nun zum Ausbau der ebenfalls sehr wichtigen 5G-Netze. Mit der überwiesenen Motion 20.3237 wurde der Bundesrat beauftragt, die Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) zu ermöglichen, ohne dabei die in der NISV vorsorglich festgelegten Anlagegrenzwerte zu ändern. Die Motion verfolgt das Ziel, dass es den Anbietern bis 2024 möglich sein soll, ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten aufzubauen. Zudem soll der Bundesrat zusammen mit der Branche die breite Bevölkerung über die künftige Mobilfunkgeneration sachgerecht informieren. Sie sehen, es ist eine schwierige Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Ausbau. In einem ersten Schritt – bis Ende Jahr – sollen in den Vollzugshilfen Reserven bei der Beurteilung der Strahlung abgebaut werden. Bis zur geplanten Vergabe der Mobilfunkfrequenzen für die Erbringung von Fernmeldediensten im Jahr 2027 sollen die strahlungsrelevanten Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Mobilfunknetze in der NISV geklärt sein.

Natürlich erfolgen die Arbeiten auch unter Einbezug der zuständigen Kantonsgremien und im Austausch mit Ihren Branchenvertretern. Wir müssen hier agil bleiben und auch jüngste Urteile des Bundesgerichtes zur Anwendung des Korrekturfaktors der NISV berücksichtigen, um eine vernünftige und zukunftstaugliche Praxis zu finden. Ich anerkenne, dass die Erneuerungszyklen etwa beim Mobilfunk nur wenige Jahre dauern und die Verfahren und Abläufe bei der Planung und Bewilligung auf diese Dynamik nicht vorbereitet sind. Hier suchen wir Lösungen und benötigen auch weiterhin den Dialog mit Ihnen. (...)

Künstliche Intelligenz

Als technologieorientierte Branche sind Sie es sich gewohnt, selbst die neusten Möglichkeiten und Tendenzen für Ihren eigenen Betrieb auszunutzen und so mögen Sie sich fragen, wo der Bund eigentlich punkto künstlicher Intelligenz steht. Dazu kann ich Ihnen das Folgende sagen: Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen rund um KI aufmerksam. Er will das Potential von KI nutzbar machen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimieren. Er setzt sich für einen innovativen Standort Schweiz ein und strebt eine zukunftsgerichtete nationale und  internationale Regulierung an.

Letzten November hat der Bundesrat mein Departement sowie das EDA damit beauftragt, bis Ende 2024 eine Auslegeordnung über mögliche Regulierungsansätze für KI in der Schweiz zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen ergebnisoffen. Die Auslegeordnung soll die Entscheid-Basis schaffen, damit der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zum zukünftigen schweizerischen Regulierungsansatz im Bereich KI fällen kann.

Die vollständige Rede von Bundesrat Albert Rösti kann hier nachgelesen werden.

 

Albert Rösti

Bundesrat Albert Rösti ist der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).