asut-Bulletin
ICT und Medizin
Ausgabe
03/2020
Apps auf Rezept

(cdh) – In Deutschland ist im letzten Dezember ein Gesetz in Kraft getreten, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben soll. Das «Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation» sieht beispielsweise vor, dass Ärzte Gesundheitsapps verschreiben, beispielsweise Apps, die Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, ihre Medikamente regelmässig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Die Kosten für Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft worden sind, werden ein Jahr lang von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Solange hat der Hersteller Zeit nachzuweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. 

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren und dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Gesundheitsversorgung kommen. Dazu gehört auch, dass Online-Sprechstunden, Alltag werden sollen und dass sich alle Akteure im Gesundheitswesen, von Ärzten über Physiotherapeuten und Hebammen bis zu Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen einem sicheren digitalen Netzwerk anschliessen. Papier, wie es der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn im untenstehenden Video ankündigt, soll im deutschen Gesundheitswesen «endlich zum Auslaufmodell» werden.

 

 

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