Medienkompetenz
Medienkompetenz und aktive Auseinandersetzung mit neuen Medien sind der Schlüssel zur sicheren und angemessenen Nutzung des Internets.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen und Medienkompetenz fördern
Die Möglichkeiten der digitalen Welt erlauben neue Formen der Kommunikation und Vernetzung, aber auch der Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Aber wieviel surfen im Internet ist eigentlich für Kinder, aber auch für Erwachsene vertretbar? Welche Angebote und Dienste sind für welches Alter geeignet? Hier gehen die Vorstellungen von Kindern und Eltern oft weit auseinander. Praktische Erfahrungen damit haben beide oft zu wenig. Zudem gibt es auch handfeste Gefahren und Risiken, vor denen Kinder (aber auch immer wieder Erwachsene) geschützt werden müssen.
Für die sichere Nutzung des Internets gibt es leider keine pauschale Lösung, keinen «grünen Knopf», den man einfach drücken kann, und die Gefahr ist gebannt. Die vernünftige, angemessene und sichere Nutzung des Internets basiert vielmehr auf Aufklärung, Kompetenzen und vor allem auf Eigenverantwortung. Medienkompetenz kann man sich zudem nicht einmalig aneignen. Es handelt sich um einen lebenslangen Prozess verbunden mit ständiger Anpassung und Übung.
Gemeinsam leisten die Telekommunikationsanbieterinnen einen Beitrag zu einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien. Eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps und Antworten auf häufige Fragen finden sich hier oder über die aufgeführten Links auf den Webseiten der jeweiligen Anbieterinnen.
Flyer Brancheninitiative Jugendmedienschutz
- BRANCHENINITIATIVE JUGENDMEDIENSCHUTZWIR SETZEN UNS DAFÜR EIN, DASS JUNGE MEDIENNUTZENDE UND IHRE ELTERN WISSEN, WAS SIE TUN.Salt Mobile SASwisscom AGSunrise UPC GmbHQuickline AGEin rasch wechselndes Angebot an Kommunikationstechnologien, eine immer jünger werdende Nutzergruppe und ein praktisch unbegrenzter, globaler Internetzugang stellen den Jugendmedienschutz vor grosse Herausforderungen.Als Erstunterzeichner der Brancheninitiative Jugendmedienschutz, die durch den Schweizerischen Verband der Telekommuni- kation asut getragen wird, stehen wir mit all unseren Möglichkeiten dafür ein, dass die Initiative greift und nachhaltige Wirksamkeit erzielt.
- Passende AbosWEISS IHR KIND NOCH NICHTS VOM A UND O, BRAUCHTS WOHL KAUM EIN DELUXE-ABO.Unser TippDas erste Handy ist wohl immer ein Diskus- sionspunkt zwischen Eltern und Kindern. Speziell betreffend der Abo-Wahl gehen die Meinungen (und Möglichkeiten) von Kindern und Erwachsenen oftmals auseinander.Unser BeitragJugendliche unter 18 Jahren können nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ein Mobilfunk-Abo abschliessen. Bei Vertragsnehmern unter 16 Jahren und wenn solche als Hauptnutzer eines Abonnements gemeldet werden, werden Mehrwertdienste gesperrt. Eine Entsperrung ist nur für 0900 und 0901-Nummern sowie über Kurznummern bereitgestellte SMS- und MMS-Dienste ohne erotischen oder pornografischen Inhalt möglich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- EngagementIHR KIND KANN NUR DANN PROFITIEREN, WENN AUCH SIE SICH INTERESSIEREN.Unser TippDas Internet bietet ein Universum an fantastischen Möglichkeiten und spannenden Inhalten. Das sieht auch Ihr Kind so! Zeigen Sie also Interesse daran, welche Inhalte Ihr Kind verfolgt, denn eine Abschottung vor der modernen Welt ist kaum möglich und keineswegs sinnvoll.Unser BeitragWir pflegen zum Thema Jugendmedienschutz einen regelmässigen Dialog mit spezialisierten Anspruchsgruppen und Verbänden. Und wir unterstützen diese bei Bedarf auch mit eigenen Experten.
- Unkontrollierter MedienkonsumDENKT IHR KIND, ES KÖNNE FLIEGEN, DÜRFTE DAS AN DER ÜBERFORDERUNG LIEGEN.Unser TippZwar sind wir verblüfft und stolz darauf, wenn die Kinder bereits unsere Smartphones bedienen können; trotzdem sind es auch unnütze Informationen, mit denen die noch jungen Gehirne belastet werden. Achten Sie darauf, wo, wie oft und mit welchen Geräten Ihre Kleinen rumhantieren.Unser BeitragWir unterstützen Sie mit konkreten Tipps und Tricks bei der alltäglichen Medienerziehung. Besuchen Sie regelmässig unsere Websites mit stets aktuellen Inhalten zu diesem Thema:www.upc.ch/engagementwww.swisscom.ch/medienstarkwww.salt.chwww.sunrise.chwww.quickline.ch/jugendmedienschutz
- Nicht kindgerechte InhalteSURFT IHR KIND IM INTERNET, MACHT DER SCHULTERBLICK GANZ VIELES WETT.Unser TippBeim heiteren Surfen im Web erwischt man rasch eine Welle, die einen bricht. Entdecken Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Kind das Internet und stellen Sie durch aktive Kontrolle sicher, dass unpassende Inhalte nicht einfach so abgerufen werden können.Unser BeitragDas Bundesamt für Polizei (fedpol; www.fedpol.admin.ch) führt eine stets aktualisierte Schwarze Liste mit Internet-Adressen, die wir konsequent sperren. Es handelt sich hierbei um Websites mit illegalen pornografischen Inhalten.
- Trash am TVSCHREIT IHR KIND AUF DEM SOFA RUM, IST ES WOHL FÜR DIESEN FILM ZU JUNG.Unser TippKinder sollten nicht längere Zeit ohne Begleitung vor dem Fernseher verbringen. Per Knopfdruck landen sie auf Programmen, deren Beiträge selbst bei Erwachsenen Albträume verursachen können.Unser BeitragWir ermöglichen es Ihnen, Sendungen und Filme mit Altersbeschränkung mit einem Code zu sperren. Unabhängig von einer Altersbeschränkung können Sender auch generell durch einen Code gesperrt werden. So haben Sie die volle Kontrolle darüber, was von wem angeschaut werden kann.
- PrivatsphäreKLÄREN SIE IHR KIND ÜBERS TEILEN AUF, DAMIT‘S NICHT SCHMERZT IM LEBENSLAUF.Unser TippWeisen Sie Ihr Kind unbedingt auf die Gefahren hin, die ein unüberlegtes Versenden von zu privaten oder freizügigen Bildern oder Filmchen mit sich bringen. Auch die Anonymität der digitalen Welt muss ein Thema sein. Denn hier können sich Menschen mit schlechten Absichten hinter freundlichen Pseudonymen verstecken.Unser BeitragEs ist eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe für Bezugs- und Lehrpersonen, Kinder und Jugendliche zu aufgeklärten Mediennutzern zu erziehen und das eigene Verhalten im Internet stets zu hinterfragen. Wir sind sehr wachsam, was da draussen passiert, arbeiten diesbezüglich auch mit Behörden zusammen und informieren Sie über die neusten Erkenntnisse.
- Kinderschutz-SoftwareÖFFNET IHR KIND DAS TOR ZU WELT, PRÜFEN SIE GUT, WAS ES DORT ANSTELLT.Unser TippBestehende und speziell auch neuerworbene Geräte sollten Sie stets optimal konfigurieren, sprich: mit Kinderschutz-Software versehen. Informieren Sie sich bereits beim Kauf darüber, denn es geht neben der Kontrolle von unpassenden Inhalten auch um den Überblick, wann und wie oft Ihr Kind am Surfen ist.Unser BeitragWir geben Empfehlungen zu am Markt erhältlichen Kinder- und Jugendschutzfilter ab, um Ihnen eine Übersicht der technischen Möglichkeiten zu erlauben.
Brancheninitiative
Mit der neuen Brancheninitiative für Jugendmedienschutz unterstützt die Schweizer Telekombranche Jugendliche und Eltern im Umgang mit digitalen Medien.
Die Schweizer Telekommunikationsunternehmen unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern im Umgang mit digitalen Medien. Im Rahmen einer Brancheninitiative für Jugendmedienschutz, welche bereits 2008 in ihrer ersten Form eingeführt wurde, haben sich die beteiligten Unternehmen zu einem Massnahmenkatalog verpflichtet, der von jedem Unternehmen eingehalten werden muss. Und dies lange bevor gesetzliche Vorgaben erlassen wurden. Die Massnahmen sind verbindlich und deren Umsetzung wird regelmässig überprüft.
Die Brancheninitiative setzt auf Beratung und Information und stellt folgende Massnahmen ins Zentrum:
- Die Unternehmen bieten ihren Kunden Sperrmöglichkeiten für ihre Video-on-Demand-Inhalte mit Altersbeschränkungen an.
- Die Unternehmen halten als Hosting-Provider ihre Geschäftspartner zur Einhaltung von Jugendschutzmassnahmen an.
- Sie sperren auf Anordnung der zuständigen Bundesbehörden den Zugang zu illegaler Pornografie
- Kundinnen und Kunden werden gemeinsam über Kinder- und Jugendschutz-Software informiert.
- Zusätzlich bieten die Unternehmen beim Verkaufsprozess, im Kundendienst oder auf den Webseiten Informationen zum Jugendmedienschutz an. Um diese Angebote rasch bekannt zu machen, werden auch alle bestehenden Kunden einmalig darauf aufmerksam gemacht.
- Zudem benennen die Unternehmen einen Jugendmedienschutz-Beauftragten.
- Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Brancheninitiative erfolgt im Austausch mit Behörden und interessierten Organisationen.
- Es gelten verbindliche Fristen zur Umsetzung der Massnahmen.
- Die Brancheninitiative wird zudem im Rahmen externen Evaluation überprüft.
Selbstredend setzen die unterzeichnenden Unternehmen auch die Jugendschutzbestimmungen um, welche mit der Revision des Fernmelderechts seit 2021 gesetzlich vorgesehen sind. Wobei viele dieser Massnahmen von den Unternehmen bereits seit langem im Rahmen der Brancheninitiative gelebt wurden.
Brancheninitiative JugendmedienschutzUnternehmen | Beauftrage/Beauftragter für Jugendmedienschutz | Links |
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Quickline AG
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Marc Loosli
Dr. Schneider-Strasse 16 2560 Nidau jugendmedienschutz@qlgroup.ch | |
Salt Mobile SA
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Felix Weber
Rue du Caudray 4 1020 Renens 1 jugendmedienschutz@salt.ch | |
Sunrise UPC
|
Liliane Ackle
Thurgauerstrasse 101B 8152 Glattpark (Opfikon) jugendmedienschutz@upc.ch Jugendschutz@sunrise.net | |
Swisscom AG
|
Michael In Albon
Alte Tiefenaustrasse 6 3050 Bern info.jugendmedienschutz@swisscom.com |
Häufige Fragen
Konkrete Antworten auf Fragen von Eltern und Erziehungsberechtigten.
Ich möchte nicht, dass mein Kind am Abend nach 21 Uhr über WLAN im Internet surft. Gibt es Möglichkeiten, die Nutzung zeitlich zu begrenzen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, WLAN zeitlich zu begrenzen. Sie können beispielsweise Ihr Modem so einrichten, dass das WLAN nach 21h ausgeschaltet wird. Die Einstellung hängt von Ihrem Internetanbieter oder vom verwendeten Modem ab. Wir verweisen hier auf die Internetseite Ihres Anbieters und auf die Bedienungsanleitung zu Ihrem Gerät.
Mein Kind nutzt die mobilen Daten des Handy Abos und nicht das WLAN, um abends im Internet zu surfen. Kann ich das mobile Internet auch zeitlich begrenzen?
Auch hier gibt es einige Möglichkeiten. Wir empfehlen Ihnen, die Einstellungen direkt am Endgerät, d.h. am Smartphone oder Handy vorzunehmen. Wie dies gemacht wird, ist abhängig vom Endgerät, also vom Hersteller des Mobiltelefons. Die Mobilfunkanbieterinnen haben keinen Einfluss darauf.
- Hier finden Sie eine Anleitung für Apple Produkte: https://support.apple.com/de-ch/HT201304#set-restrictions.
- Für Android Geräte ist die Google Family Link App zu empfehlen: https://families.google.com/intl/de_ALL/familylink/.
- Für Windows Computer gibt es die Microsoft Family Safety Lösung: https://www.microsoft.com/de-ch/microsoft-365/family-safety?market=ch.
- In Deutschland wird ein Jugendschutz-Programm für alle Endgeräte angeboten: https://www.jugendschutzprogramm.de/
Ich möchte nicht, dass mein Kind Filme in der Video-On-Demand-Mediathek (VOD) meiner Telekomanbieterin kaufen und konsumieren kann. Gibt es Möglichkeiten, dies zu sperren?
Ja, die unterzeichnenden Unternehmen haben sich verpflichtet, für Ihre Video-On-Demand-Mediatheken (VOD) einen PIN-Schutz zur Verfügung zu stellen. Käufe von Filmtiteln im VOD-Bereich können somit an die Eingabe eines PINs geknüpft werden. Für Details verweisen wir auf die Einstellungen Ihres Anbieters.
Ich bin unsicher, welche Film-Inhalte für mein Kind geeignet sind. Gibt es Hilfestellungen?
Ja, die unterzeichnenden Anbieterinnen haben sich verpflichtet, für die von ihnen selbst betriebenen Film-Mediatheken eine Alterskennzeichnung anzubieten. Dabei orientieren sie sich an anerkannten Klassifizierungssystemen wie FSK und übernehmen die Einstufung der Filmverleiher. Diese Altersangaben helfen Ihnen beim Entscheid, welche Filme für Ihr Kind geeignet sind.
Bei den TV-Sendern sind es nicht die Fernmeldedienstanbieterinnen, die die Inhalte klassifizieren und kennzeichnen, sondern die Fernsehsender selbst. Diese entscheiden auch über das Programm und die Inhalte. Die meisten TV-Sender klassifizieren ihre Inhalte und geben eine Altersempfehlung ab. Die Fernmeldedienstanbieterinnen, welche die TV-Sender weiterverbreiten, übernehmen in aller Regel diese Klassifizierungshinweise.
Kann ich verhindern, dass mein Kind kostenpflichtige Mehrwertdienste (0900er Nummern) oder Mehrwert-SMS Dienste nutzt?
Wird ein mobiler Anschluss hauptsächlich durch eine Person unter 16 Jahre genutzt und ist dies der Mobilfunkanbieterin bekannt, so werden alle Mehrwertdienste automatisch gesperrt. Dienste des Typs 0900 (Bereich Business und Marketing) und 0901 (Bereich Unterhaltung) können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigen entsperrt werden. Dienste des Typs 0906 (Erwachsenenunterhaltung, z.B. erotische Inhalte) dürfen erst entsperrt werden, wenn die oder der Jugendliche das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Ich möchte die online Zeit der Spielkonsole meines Kindes einschränken. Was kann ich tun?
Viele Router oder Modems bieten die Möglichkeit, den Internetzugang einzelner Geräte in Ihrem Haushalt zeitlich zu beschränken. Konsultieren Sie dazu die Bedienungsanleitung Ihres Routers oder Modems oder lassen Sie sich von Ihrer Internetanbieterin beraten.
Es gibt auch Spiele, die ohne aktiven Internetzugang gespielt werden können. Gängige Hersteller von Spielkonsolen unterstützen Sie mit unterschiedlichen Funktionen für die Nutzung der Konsole und der Spiele:
Mein Kind geht mittlerweile auch unbeaufsichtigt online. Kann ich bestimmte Inhalte im Netz sperren?
Grundsätzlich ist es den Fernmeldedienstanbieterinnen nicht gestattet, Inhalte zu filtern oder zu sperren. Ausgenommen sind wenige Bereiche, wie beispielsweise illegale Pornographie oder Geldspiele. Sie können Ihre Kinder jedoch selbst mit einer Filtersoftware vor ungeeigneten Inhalten schützen. Alle unterzeichnenden Unternehmen sind verpflichtet, Ihnen eine solche Filter-Software anzubieten oder Empfehlungen zu den technischen Möglichkeiten abzugeben.
Ich habe eine Frage zur Mediennutzung meines Kindes. An wen kann ich mich wenden?
Die unterzeichnenden Unternehmen haben eine Jugendmedienschutz-Beauftragte oder einen Jugendmedienschutz-Beauftragten nominiert, die oder der Ihnen für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Die Kontakte finden Sie hier: //Link auf JMS-Beauftragte//
Welche Institutionen helfen mir als Elternteil oder Erziehungsberechtigten bei der Medienerziehung?
Es gibt verschiedene Organisationen, die Ihnen bei Fragen rund um die Medienerziehung weiterhelfen können. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV betreibt das Portal www.jugendundmedien.ch, das umfassend über das Thema informiert. Auch die unterzeichnenden Unternehmen bieten Ihnen verschiedene Informationen:
Kann ich mein Kind mit einer Filtersoftware vor allen Gefahren im Internet schützen?
Nein, dem ist leider nicht so. Mit einer Filtersoftware wird Ihr Kind nur beim Surfen mit einem Browser geschützt. Insbesondere alle auf dem Gerät installierten Apps werden davon nicht erfasst. Hier müssten sie auf dem Endgerät zusätzlich noch die Installation und Verwendung dieser Apps einschränken. Konsultieren Sie dazu die Anleitung zu Ihrem Endgerät.