Medienkompetenz

Medienkompetenz und aktive Auseinandersetzung mit neuen Medien sind der Schlüssel zur sicheren und angemessenen Nutzung des Internets.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen und Medienkompetenz fördern
Die Möglichkeiten der digitalen Welt erlauben neue Formen der Kommunikation und Vernetzung, aber auch der Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Aber wieviel surfen im Internet ist eigentlich für Kinder, aber auch für Erwachsene vertretbar? Welche Angebote und Dienste sind für welches Alter geeignet? Hier gehen die Vorstellungen von Kindern und Eltern oft weit auseinander. Praktische Erfahrungen damit haben beide oft zu wenig. Zudem gibt es auch handfeste Gefahren und Risiken, vor denen Kinder (aber auch immer wieder Erwachsene) geschützt werden müssen. Für die sichere Nutzung des Internets gibt es leider keine pauschale Lösung, keinen «grünen Knopf», den man einfach drücken kann, und die Gefahr ist gebannt. Die vernünftige, angemessene und sichere Nutzung des Internets basiert vielmehr auf Aufklärung, Kompetenzen und vor allem auf Eigenverantwortung. Medienkompetenz kann man sich zudem nicht einmalig aneignen. Es handelt sich um einen lebenslangen Prozess verbunden mit ständiger Anpassung und Übung. Gemeinsam leisten die Telekommunikationsanbieterinnen einen Beitrag zu einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien. Eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps und Antworten auf häufige Fragen finden sich hier oder über die aufgeführten Links auf den Webseiten der jeweiligen Anbieterinnen. Flyer Brancheninitiative Jugendmedienschutz

Brancheninitiative

Mit der neuen Brancheninitiative für Jugendmedienschutz unterstützt die Schweizer Telekombranche Jugendliche und Eltern im Umgang mit digitalen Medien.

Die Schweizer Telekommunikationsunternehmen unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern im Umgang mit digitalen Medien. Im Rahmen einer Brancheninitiative für Jugendmedienschutz, welche bereits 2008 in ihrer ersten Form eingeführt wurde, haben sich die beteiligten Unternehmen zu einem Massnahmenkatalog verpflichtet, der von jedem Unternehmen eingehalten werden muss. Und dies lange bevor gesetzliche Vorgaben erlassen wurden. Die Massnahmen sind verbindlich und deren Umsetzung wird regelmässig überprüft.
Die Brancheninitiative setzt auf Beratung und Information und stellt folgende Massnahmen ins Zentrum:
  • Die Unternehmen bieten ihren Kunden Sperrmöglichkeiten für ihre Video-on-Demand-Inhalte mit Altersbeschränkungen an.
  • Die Unternehmen halten als Hosting-Provider ihre Geschäftspartner zur Einhaltung von Jugendschutzmassnahmen an.
  • Sie sperren auf Anordnung der zuständigen Bundesbehörden den Zugang zu illegaler Pornografie
  • Kundinnen und Kunden werden gemeinsam über Kinder- und Jugendschutz-Software informiert.
  • Zusätzlich bieten die Unternehmen beim Verkaufsprozess, im Kundendienst oder auf den Webseiten Informationen zum Jugendmedienschutz an. Um diese Angebote rasch bekannt zu machen, werden auch alle bestehenden Kunden einmalig darauf aufmerksam gemacht.
  • Zudem benennen die Unternehmen einen Jugendmedienschutz-Beauftragten.
  • Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Brancheninitiative erfolgt im Austausch mit Behörden und interessierten Organisationen.
  • Es gelten verbindliche Fristen zur Umsetzung der Massnahmen.
  • Die Brancheninitiative wird zudem im Rahmen externen Evaluation überprüft.
Selbstredend setzen die unterzeichnenden Unternehmen auch die Jugendschutzbestimmungen um, welche mit der Revision des Fernmelderechts seit 2021 gesetzlich vorgesehen sind. Wobei viele dieser Massnahmen von den Unternehmen bereits seit langem im Rahmen der Brancheninitiative gelebt wurden.
Brancheninitiative Jugendmedienschutz
UnternehmenBeauftrage/Beauftragter für JugendmedienschutzLinks
Quickline AG
Marc Loosli
Dr. Schneider-Strasse 16
2560 Nidau
jugendmedienschutz@qlgroup.ch
Salt Mobile SA
Felix Weber
Rue du Caudray 4
1020 Renens 1
jugendmedienschutz@salt.ch
Sunrise UPC
Liliane Ackle
Thurgauerstrasse 101B
8152 Glattpark (Opfikon)
jugendmedienschutz@upc.ch
Jugendschutz@sunrise.net
Swisscom AG
Michael In Albon
Alte Tiefenaustrasse 6
3050 Bern
info.jugendmedienschutz@swisscom.com

Häufige Fragen

Konkrete Antworten auf Fragen von Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, WLAN zeitlich zu begrenzen. Sie können beispielsweise Ihr Modem so einrichten, dass das WLAN nach 21h ausgeschaltet wird. Die Einstellung hängt von Ihrem Internetanbieter oder vom verwendeten Modem ab. Wir verweisen hier auf die Internetseite Ihres Anbieters und auf die Bedienungsanleitung zu Ihrem Gerät.